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EU-Vermittlerrichtlinien

Die EU-Vermittlerrichtlinien - was kommt da auf uns zu?

70 % der Versicherungsvermittler sind akut existenzgefährdet!

Diese neue und gesetzliche Regelung (die EU-Vermittlerrichtlinien) betrifft Handelsvertreter und angestellte Vermittler und stellt grob folgende Anforderungen:

Diese Kriterien sind zu 100% zu erfüllen, ansonsten entfällt die Agentur ohne Rechtsanspruch auf eine Abfindung, da der Inhaber rechtlich nicht geeignet ist und war, diese zu betreiben. Kein Rechtsanspruch. Im Beratungstermin muss, wie bekannt, ein Protokoll geführt werden und im Kundengespräch auf Konkurrenzprodukte eingegangen und protokolliert werden. Für fehlende Kenntnis über die Produkte haftet der Berater. Weitere Probleme werden durch das Gesetz im Bereich Scheinselbständigkeit aufgeworfen:

  • Einzelvertreter und Vermittler, die überwiegend für ein / oder einige Unternehmen tätig sind werden starke Probleme mit den Gesellschaften bekommen, da diese natürlich nicht die Sozialversicherungsbeiträge zahlen wollen (Ausgliederung!).

Achtung: Vermittler können unter Hartz IV fallen!

Tipp: Finanzforum