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EU-Vermittlerrichtlinien - Dokumentationspflichten

Dokumentationspflichten der EU Vermittlerrichtlinie

Zusätzlich ist der Berater zukünftig verpflichtet, die erfolgte Beratung lückenlos und historisch nachvollziehbar zu dokumentieren. Sofern der Berater hier den Verpflichtungen nachkommt, kann er im Einzelfall keine Produkte vermitteln, die dem Bedarf des Kunden nicht gerecht werden. Bis heute musste der Kunde von seiner Seite beweisen, dass der Vermittler ihm gegebenenfalls ein Produkt vermittelt hat, welches er gar nicht wollte bzw. das gar nicht seinen Bedürfnissen gerecht wird. Zukünftig muss dies der Vermittler leisten. Er muss eine Bedarfanalyse vornehmen, diese belegen können und auch Produkte auswählen, die zur Erreichung von Zielen und Wünschen der jeweiligen Kunden geeignet sind. Jede Produktempfehlung muss festgehalten werden und der Vermittler muss Gründe für diese Empfehlung angeben – und das dem Kunden in Textform überreichen!

Hierdurch erhält jeder Vermittler einen klaren Auftrag, den er in jedem Fall auch nachweisen muss. Das verleiht dem Kunden Sicherheit. Kann der Vermittler diese Bedarfsanalyse nicht nachweisen, steht er sofort mit einer Falschberatung auf der Verliererseite. Kein Gericht wird sich dann weiter mit den Beratungsinhalten beschäftigen, da seitens des Vermittlers die Gewerbeordnung verletzt wurde.

Hinzu kommt, dass sich Bedürfnisse im Laufe eines Lebens verändern können. So muss der Vermittler dies laufend erfassen und überwachen. Jede Änderung einer Situation erfordert eine Protokollierung. Gesprächsprotokolle, die seriöse Vermittler schon immer einsetzen, sind somit zukünftig unumgänglich. Spätestens jetzt sollte man diese ernst nehmen und nicht nur quasi als notwendiges Übel am Ende eines Termins schnell ausfüllen.

Somit kann man festhalten, dass die Dokumentationspflichten auf Seiten der Vermittler dazu führen werden, dass insgesamt bedarfsgerechter beraten und vermittelt werden muss.