Informationen zur EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie
Am 24.03.2006 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den neuen Entwurf zur Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz noch Ende des Jahres 2006 verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Das würde bedeuten, dass bereits im Frühjahr 2007 alle Vermittler, Makler und Vertriebe von Versicherungsprodukten auf neue Anforderungen vorbereitet sein müssen. Es gibt einen nicht zu unterschätzenden Handlungsbedarf. Verpflichtungskriterien zur Beratung und Information, die Führung von Beratungsprotokollen, die berufliche Qualifikation der Vermittler, öffentliche Registrierungsstellen, das Erfordernis eine Vermögensschaden-Haftpflicht-versicherung abzuschließen und eigens für Streitigkeiten in diesem Bereich geschaffene Schlichtungsstellen sind die wesentlich neu geregelten Bereiche.
Das neue Recht ist natürlich auch im Kontext mit der bisherigen Rechtssprechung und Gesetzgebung in Deutschland zu sehen. Tatsächlich werden insoweit eine Reihe von bereits existierenden Haftungsregelungen nunmehr durch das Gesetz ausdrücklich geregelt.
Umsetzungsstrategien sind erforderlich. Es steht zu befürchten, dass auf Grund einer medienwirksamen Einführung dieser neuen rechtlichen Rahmensituation potentielle Kunden diese Entwicklungen für sich auch als Druckmittel gegen die Berater benutzen. Der positive Effekt dieser neuen Entwicklung wird sein, dass viele „schwarze Schafe“ der Branche zukünftig nicht mehr so ohne weiteres existieren können. Gleichwohl werden aber auch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen Gestaltungsmöglichkeiten zulassen, wo sich auch die alten „schwarzen Schafe“ neu platzieren können.
Für die neue Gesetzgebung spielt die klassische Unterscheidung zwischen einem Handelsvertreter gem. § 84 HGB und einem Handelsmakler gem. 93 HGB nur eine sehr untergeordnete Rolle. Zukünftig werden sämtliche im Versicherungsbereich tätigen Vermittler einheitlich als Versicherungsvermittler bezeichnet. Jede Person, die im Bereich der Versicherungen vermittelt oder berät, fällt unter die neue Pflicht zur Registrierung und hat bestimmte Informationspflichten gegenüber den Kunden zu beachten. Bereits an dieser Stelle ist auch ein gewisser Wettbewerbsdruck zu erwarten, auf Grund dessen offiziell registrierte und sich konform verhaltende Anbieter sich sehr genau die Konkurrenz ansehen werden. Abmahnungen und entsprechende Prozesse werden in dem Bereich sicher zunehmen. Die Erlaubnisverpflichtung beinhaltet nach Ablauf einer Übergangsphase eine zu absolvierende eigene Ausbildung für die Versicherungsvermittler, die nicht unerhebliche Kosten beinhalten wird. Ohne eine derartige Ausbildung, mit abschließender Prüfung und der sich dann daraus ergebenden Erlaubnis ist eine Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung in Zukunft schlicht rechtswidrig. Es steht zu befürchten, dass die unterschiedlichen Industrie- und Handelskammern in Deutschland, welche für die Registrierung zuständig sind, uneinheitliche Anforderungen stellen werden, da der Gesetzgeber hier Raum für Interpretationen gelassen hat. Gleichzeitig werden auch die Kosten des gesamten Verfahrens möglicherweise von IHK zu IHK unterschiedlich sein.
Das Erfordernis, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1.500.000,00 € pro Jahr abzuschließen, bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten für die in dieser Branche Tätigen, sondern auch zusätzliche Verunsicherungen. Wann nämlich diese Haftpflichtversicherungen tatsächlich eintreten bzw. welche unterschiedlichen Risiken tatsächlich im Ergebnis gedeckt sind, vor allem aber welche Auflagen es geben wird, wie zum Beispiel die Nutzung einer speziellen Software, die Versicherungskosten ggf. senken können, bleibt abzuwarten.
Der Versicherungsvermittler hat zukünftig die konkreten „Markt- und Informationsgrundlagen“ für seine Beratung nachzuweisen. Das heißt der Versicherungsvermittler ist gezwungen, für jede Versicherung, die er seinen Kunden vorschlägt, genau zu begründen, warum er gerade diese Versicherung vorschlägt und nicht eine andere. Er muss den Kunden genauso erklären, warum er nur eine bestimmte Versicherung überhaupt vertritt und nicht eine andere bzw. vor allem dass er in dem Bereich lediglich eine Versicherung vertritt, obwohl es noch eine Vielzahl von anderen Versicherungen gibt. Die Beratungsgespräche müssen zukünftig transparent sein und sehr sorgfältig dokumentiert werden. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Versicherungsvermittler und nicht die Kunden zukünftig beweisen müssen, dass eine Beratung ordnungsgemäß erfolgt ist, wenn gegen den Vermittler Haftungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Anforderungen an eine Beratung wachsen damit dramatisch und werden sich ohne die Hilfe einer entsprechenden Software wohl nicht mehr realisieren lassen.
Insgesamt stellen die neuen Anforderungen an den Beruf des Versicherungsvermittlers, wie auch die damit zusammenhängenden Kosten und Unsicherheiten eine zusätzliche Belastung für die Branche dar. Die Branche wird sich umfassend über diese Neuerungen zu informieren und darauf einzustellen haben. Jeder, der zukünftig diesen Beruf ausüben möchte, muss für sich selber die persönlichen und die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen, um den Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht zu werden. Wer dies möglichst frühzeitig tut, wird nicht nur einen Marktvorteil haben, sondern auf Grund der erheblichen Änderungen auch einen kostengünstigeren Einstieg erhalten können.
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