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Überprüfung bAV Arbeitgeberhaftung

bAV - eine „Falschberatung“ könnte Ihr Unternehmen ruinieren!

  • Wie gut und sicher ist die Betriebsrente in Ihrem Unternehmen?
  • Bringt Ihre bAV Ihnen Liquidität ins Haus?
  • Wer haftet Ihren Mitarbeitern gegenüber?
  • Ist Ihre bAV - Arbeitgeberhaftung zu übertragen?
  • Bin ich sicher (für das Unternehmen und meine Mitarbeiter) die optimale bAV-Lösung erhalten zu haben?

Wenn Sie diese Fragen nicht mit einem eindeutigen JA beantworten können, dann sollten Sie darüber nachdenken Ihre Arbeitgeber-Haftung und die Form Ihrer bAV überprüfen zu lassen!

Wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin Ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente (bAV) zugesagt haben oder eine Zusage beabsichtigen, sollten Sie die Güte und Sicherheit dieser bAV - Lösung sorgfältig prüfen oder von einem finanzkonzernunabhängigen Experten kontrollieren lassen.

Wir beraten, überprüfen und führen ihre bAV auch durch – Fragen Sie UNS:

  • Auf welcher Grundlage basiert Ihre bAV-Lösung?
  • Welche Form hat Ihre bAV-Lösung?
  • Welche Rendite hat Ihre bAV-Lösung?
  • Wie ist Ihre bAV-Lösung abgesichert (Rückdeckung)?
  • Ist Ihre bAV-Lösung leistungsorientiert?
  • Ist Ihre bAV-Lösung beitragsorientiert?
  • Hat das Finanzamt Ihre bAV-Lösung auf Zulässigkeit hin geprüft?
  • Wer war bei der Auswahl und Gestaltung Ihrer bAV-Lösung maßgeblich beteiligt?
  • Wer trägt die Haftung für die Güte und Sicherheit Ihrer bAV-Lösung?
  • Sind die Einzahlungen steuer- und sozialabgabebegünstigt?
  • Ist die Verwaltung Ihrer bAV-Lösung für Sie aufwandneutral?
  • Kann das angesammelte Rentenkapital Ihrer bAV-Lösung bei Bedarf auch vor Erreichen des Rentenalters nutzbar sein, ohne dass der Mitarbeiter finanzielle Einschränkungen hinnehmen muss?
  • Besteht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Verpflichtung hinsichtlich einer bestimmten Regelmäßigkeit oder Höhe der Zahlungen?
  • Ist das Kapital sowie die Rentenzahlungen Ihrer bAV-Lösung vererbbar an Kinder, Enkel oder Lebensabschnittspartner?
  • Kann der angesparte Kontenbestand beim Wechsel des Mitarbeiters zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können?
  • Bleibt dem Unternehmen ein Kapitalpolster aus der bAV erhalten, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen vor Erreichen der Unverfallbarkeitsgrenze verlässt?
  • Gehen im Falle einer Insolvenz oder Liquidation die angesparten Gelder dem berechtigen Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Inhaber/Gesellschafter verloren?
  • Ist die Verwaltung Ihrer bAV-Lösung mit zusätzlichen Kosten oder Personalaufwand verbunden?
  • Sind Sie als Unternehmer ebenfalls Begünstigter dieser bAV-Lösung?
  • Ist Ihre bAV-Lösung als zusätzliche Altersversorgung ausreichend?
  • Müssen Sie für Ihre bAV-Lösung bilanzbelastende Rückstellungen bilden?
  • Bringt Ihnen Ihre bAV-Lösung zusätzliche Liquidität und Abhängigkeit von Kreditinstituten ins Haus?
  • Wer war bei der Einrichtung Ihrer bAV-Lösung behilflich?
  • Sind Sie als Arbeitgeber aus der Haftung - bAV Arbeitgeberhaftung?
  • Haben Sie Ihre bav Arbeitgeberhaftung übertragen lassen?
  • Welche Sicherheiten hat Ihre Betriebsrente und wie gut ist sie?

Lassen Sie die bAV (betriebliche Altersvorsorge) überprüfen (wichtiger Faktor für mehr Sicherheit ist die Arbeitgeberhaftung) oder lassen Sie sich von vornherein Ihre bAV richtig installieren - reden Sie mit UNS!

Diese Information ist Urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert bzw. zu anderen Zwecken verwendet werden!

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