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Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionszusagen

bAV - Alterssicherungskonzept - Die betriebliche Altersvorsorge leistet einen wesentlichen Beitrag zur Alterssicherung der Arbeitnehmer in der BRD. Sie ist Teil des so genannten „Drei-Säulen-Systems“.

Als Ergänzung zur Gesetzlichen Rentenversicherung  und der Privaten Altersvorsorge soll sie im Idealfall - dem aus dem Berufsleben ausscheidenden Arbeitnehmer - den gewohnten Lebensstandard sichern. Derzeit wird ein Großteil des finanziellen Bedarfs im Alter aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckt. Gleichwohl gehören Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zu den bedeutendsten Sozialleistungen, die - in ähnlicher Form - bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts existierten und damit älter sind als die Sozialversicherung. Die 3. Säule - die betriebliche Altersvorsorge - leistet einen wesentlichen Beitrag zur Alterssicherung, auch wenn ihr Anteil in den letzten Jahren je nach Branche teils stagnierend oder gar rückläufig ist. Dennoch hatten im Jahr 1997 ca. 50 % der vollzeitigbeschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Die 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Direkversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage (Direktversicherung)

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